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VELPOZ - Verein für elektronische Posten und Zeitmessung

Statuten per 1.1.2012 (auch als PDF verfügbar)

ARTIKEL 1: ALLGEMEINES / VEREINSZWECK

Der aktuelle Verein VELPOZ Schweiz (VELPOZ CH) entstand aus dem 1997 gegründeten Verein für elektronische Posten und Zeitmessung (VELPOZ). 2010 wurde der Bereich Zeitmessung und lektronische Postenkontrolle an Swiss Orienteering (in die Arbeitsgruppe IT) übertragen.

VELPOZ CH betreibt Funkmodems für die Übertragung von Signalen von elektronischen Posteneinheiten und elektronischen Starteinrichtungen ins Wettkampfzentrum (Grundlage für Live-Ranglisten).

VELPOZ CH beobachtet die Entwicklung von technischen Neuerungen auf dem Gebiet des Orientierungslaufs. VELPOZ CH kann die Beschaffung und Einführung ausgewählter technischer Entwicklungen mit Know-how und finanziellen Mitteln unterstützen.

Der Sitz von VELPOZ CH befindet sich am Wohnsitz des Präsidenten.

Artikel 2: Mitgliedschaft

Mitglieder können nur Personen sein, die sich aktiv für den Vereinszweck einsetzen. Neue Mitglieder werden von der Vereinsversammlung aufgenommen. Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Präsidenten erfolgen.

Artikel 3: Organe

Die Organe des Vereins sind die Vereinsversammlung, der Präsident, der Kassier und der Rechnungsrevisor.

Artikel 4: Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung beschliesst mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder über
• Statutenrevision und Auflösung
• Mitgliedschaft in anderen Organisationen

Sie beschliesst mit einfacher Mehrheit über alle anderen wichtigen Geschäfte, insbesondere
• Jahresrechnung, Revisionsbericht und Budget
• Tarife für Dienstleistungen und Materialbenützung
• Pauschalentschädigungen an VELPOZ-CH-Mitglieder
• Wahl des Präsidenten, des Kassiers und des Revisors
• Ausgaben von mehr als CHF 1‘000, sofern nicht budgetiert
• Abweichungen von den festgesetzten Tarifen von mehr als CHF 1‘000 im Einzelfall
• Aufnahme von neuen Mitgliedern.

Die ordentliche Vereinsversammlung findet jeweils im ersten Quartal des Kalenderjahres statt. Ausserordentliche Vereinsversammlungen können jederzeit vom Präsidenten einberufen werden. Zu jeder Vereinsversammlung sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Traktanden einzuladen; ausserordentliche Vereinsversammlungen können auch virtuell per Mail abgehalten werden Dann müssen mindestens die Hälfte der Mitglieder plus 1 Mitglied teilnehmen, um beschlussfähig zu sein; es gilt das einfache Mehr, sofern die Statuten nicht das absolute Mehr verlangen.

Artikel 5: Präsident

Der Präsident führt die Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er ist für diejenigen Geschäfte zuständig, die nicht durch Gesetz oder Statuten einem andern Organ zugewiesen sind. Er zeichnet zusammen mit dem Kassier kollektiv für den Verein; für Verträge
i.S. Funkeinsatz zeichnet er zusammen mit dem Verantwortlichen von VELPOZ CH für den Funkeinsatz. Er wird von der Vereinsversammlung auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Artikel 6: Kassier

Der Kassier führt die Rechnung des Vereins. Er wird von der Vereinsversammlung auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Artikel 7: Revisoren

Der Rechnungsrevisor prüft die Jahresrechnung und das Inventar sowie das Budget und erstattet der Vereins¬versammlung darüber Bericht und Antrag. Er wird von der Vereinsversammlung auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Artikel 8: Mittel

Die Mittel stammen aus
• Mieten für die Ausleihe von Material,
• Erträgen aus Dienstleistungen,
• Unterstützungs- und Gönnerbeiträgen,
• Mitgliederbeiträgen (CHF 1 pro Jahr und Mitglied).

Die Mittel werden ausschliesslich für den Vereinszweck verwendet. Bei Auflösung des Vereins beschliesst die Vereinsversammlung über eine allfällige andere Verwendung,
die aber zweckgebunden dem OL-Sport dienen muss.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Artikel 9: Schlussbestimmungen
Grundlage dieser revidierten Statuten sind die ursprünglichen Statuten von VELPOZ CH vom 10. Dezember 1997. Die Statutenrevision wurde notwendig wegen der Aenderung des Vereinszweckes infolge Übertragung von ursprünglichen Aktivitäten an Swiss Orienteering.

Diese revidierten Statuten wurden an der Vereinsversammlung vom 26.1.2012 genehmigt und treten rückwirkend per 1.1.2012 in Kraft.

Präsident:
Otti Bisang

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