VELPOZ Schweiz
|
VELPOZ Regional
|
Funkposten
|
SPORTident
|
Diverses
|
|
|
VELPOZ - Verein für elektronische Posten und ZeitmessungStatuten per 1.1.2012 (auch als PDF verfügbar)ARTIKEL 1: ALLGEMEINES / VEREINSZWECK Der aktuelle Verein VELPOZ Schweiz (VELPOZ CH) entstand aus dem 1997 gegründeten
Verein für elektronische Posten und Zeitmessung (VELPOZ). 2010 wurde
der Bereich Zeitmessung und lektronische Postenkontrolle an Swiss Orienteering
(in die Arbeitsgruppe IT) übertragen. Artikel 2: Mitgliedschaft Mitglieder können nur Personen sein, die sich aktiv für den
Vereinszweck einsetzen. Neue Mitglieder werden von der Vereinsversammlung
aufgenommen. Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung
an den Präsidenten erfolgen. Artikel 3: Organe Die Organe des Vereins sind die Vereinsversammlung, der Präsident,
der Kassier und der Rechnungsrevisor. Artikel 4: Vereinsversammlung Die Vereinsversammlung beschliesst mit der absoluten Mehrheit der anwesenden
Mitglieder über Sie beschliesst mit einfacher Mehrheit über alle anderen wichtigen
Geschäfte, insbesondere Die ordentliche Vereinsversammlung findet jeweils im ersten Quartal des
Kalenderjahres statt. Ausserordentliche Vereinsversammlungen können
jederzeit vom Präsidenten einberufen werden. Zu jeder Vereinsversammlung
sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Angabe
der Traktanden einzuladen; ausserordentliche Vereinsversammlungen können
auch virtuell per Mail abgehalten werden Dann müssen mindestens die
Hälfte der Mitglieder plus 1 Mitglied teilnehmen, um beschlussfähig
zu sein; es gilt das einfache Mehr, sofern die Statuten nicht das absolute
Mehr verlangen. Artikel 5: Präsident Der Präsident führt die Geschäfte und vertritt den Verein
nach aussen. Er ist für diejenigen Geschäfte zuständig,
die nicht durch Gesetz oder Statuten einem andern Organ zugewiesen sind.
Er zeichnet zusammen mit dem Kassier kollektiv für den Verein; für
Verträge Artikel 6: Kassier Der Kassier führt die Rechnung des Vereins. Er wird von der Vereinsversammlung
auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Artikel 7: Revisoren Der Rechnungsrevisor prüft die Jahresrechnung und das Inventar sowie
das Budget und erstattet der Vereins¬versammlung darüber Bericht
und Antrag. Er wird von der Vereinsversammlung auf zwei Jahre gewählt.
Wiederwahl ist zulässig. Artikel 8: Mittel Die Mittel stammen aus Die Mittel werden ausschliesslich für den Vereinszweck verwendet.
Bei Auflösung des Vereins beschliesst die Vereinsversammlung über
eine allfällige andere Verwendung, Artikel 9: Schlussbestimmungen Präsident: |
©2001 Velpoz Schweiz
|